Abrechnung und Rückverrechnung

Die erfolgten Behandlungen müssen vollständig bezahlt werden. Mit dem Erhalt der Zahlungsbestätigung durch die Therapeuten ist die Rückverrechnung mit den jeweiligen Krankenkassen möglich. Man benötigt dazu:

  • Die Überweisung zur Therapie vom behandelnden Arzt
  • Die Honorarnote
  • Die Zahlungsbestätigung

Bei Hausbesuchen und Anschlussserien ist eine chefärztliche Bewilligung notwendig.

Die Rückerstattungen unterliegen ständigen Veränderungen.

Im Falle einer Zusatzkrankenversicherung können weitere Kosten übernommen werden.

Alle Selbstbehalte sind steuerlich absetzbar!

Versäumte Termine

Bei Versäumnis oder zu kurzfristiger Absage müssen 100 % der entstandenen Kosten vom Patienten selbst getragen werden.
Zu kurzfristige Absage bedeutet innerhalb von 24 Stunden.